Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber über Bau- und handwerkliche Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Bestätigung eines Angebots zustande. Angebote sind 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. Leistungsumfang

Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Änderungen, Zusatzarbeiten oder Erweiterungen sind gesondert zu vereinbaren und werden zusätzlich berechnet.

4. Materialbereitstellung durch den Auftragnehmer

  1. Der Auftragnehmer liefert Materialien nur, wenn dies im Angebot vorgesehen ist.
  2. Materialpreise können sich aufgrund von Lieferantenpreisen oder Marktbedingungen ändern; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber hierüber vor Beschaffung.
  3. Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

5. Materialbereitstellung durch den Auftraggeber

  1. Stellt der Auftraggeber Materialien, Bauteile oder Geräte selbst bereit, müssen diese rechtzeitig, in ausreichender Menge und in einwandfreier Qualität zur Verfügung stehen.
  2. Für Mängel oder Schäden, die auf bereitgestelltes Material zurückzuführen sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  3. Verzögerungen durch fehlendes, ungeeignetes oder fehlerhaftes Material verlängern die Ausführungszeit entsprechend und können Mehrkosten verursachen.

6. Preise und Zahlung

  1. Alle Preise sind Endpreise, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  3. Der Auftragnehmer kann für Teilleistungen angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
  4. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahngebühren erhoben werden.

7. Ausführungsfristen

Termine gelten als unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Verzögerungen durch Witterung, höhere Gewalt, Lieferengpässe oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers verlängern die Fristen entsprechend.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die Baustelle frei zugänglich ist,
  • erforderliche Genehmigungen und Unterlagen vorliegen,
  • Strom- und Wasserversorgung gewährleistet ist,
  • Vorarbeiten anderer Gewerke rechtzeitig abgeschlossen sind.

9. Sorgfaltspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer gelieferte Materialien sowie fertige oder teilfertige Leistungen pfleglich zu behandeln.
  2. Der Auftraggeber schützt diese vor Beschädigung, Verschmutzung, Witterungseinflüssen oder unbefugtem Zugriff.
  3. Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Eingriffe durch den Auftraggeber oder Dritte trägt der Auftraggeber.

10. Abnahme

  1. Nach Fertigstellung zeigt der Auftragnehmer die Abnahme an.
  2. Der Auftraggeber hat die Abnahme innerhalb von 7 Tagen durchzuführen. Erfolgt keine Abnahme und liegt kein berechtigter Mangelhinweis vor, gilt die Leistung als abgenommen.
  3. Mit Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

11. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts.
  2. Gewährleistungsfristen:
  • Arbeiten an Bauwerken: 5 Jahre
  • Reparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten, die kein Bauwerk betreffen: 1 Jahr
  1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 7 Tagen schriftlich zu melden.
  2. Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel durch Nachbesserung zu beseitigen. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
  3. Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers Änderungen oder Reparaturen vornimmt.

12. Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Eigentumsvorbehalt (erweitert)

  1. Alle vom Auftragnehmer gelieferten Materialien, Bauteile und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf zukünftige Forderungen gegen den Auftraggeber.
  3. Werden gelieferte Waren vor Bezahlung verarbeitet, eingebaut oder verbunden, erwirbt der Auftragnehmer einen Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zum Gesamtwert.
  4. Veräußert der Auftraggeber die Waren weiter oder werden sie Bestandteil eines veräußerten Werkes, tritt der Auftraggeber seine damit verbundenen Forderungen in Höhe des Warenwertes an den Auftragnehmer ab.
  5. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er nicht in Zahlungsverzug gerät.
  6. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Herausgabe der Ware verlangen oder die Abtretung offenlegen.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig ist.

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.

16. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.